Glossar

Vorwort:

Die Auflistung der folgenden Begriffe ist nichts rechtsverbindlich und ist nach bestem Wissen und Gewissen erstellt worden.

Absentismus

Vom Schulabsentismus wird gesprochen, sofern ein/e Schüler*in unentschuldigt oder anzweifelbar häufig dem Unterricht fernbleibt. Es gibt viele Ausprägungen bzw. Formen des Absentismus wie unter anderem: „Schwänzen“, Schulphobie, Schulmüdigkeit, Prüfungsangst etc.

Absentismus-Fachkraft

Die Absentismus- Fachkraft ist eine Lehrkraft, die sich für das Kollegium ihrer Schule freiwillig als Ansprechpartner*in und Berater*in in Absentismus Fällen zur Verfügung stellt. Durch die Absentismusfachkraft soll Fachwissen direkt im Kollegium verankert werden, so dass ein schnelles Reagieren im Einzelfall möglich wird. Die konkrete Ausgestaltung der Arbeit wird von der Absentismusfachkraft in Zusammenarbeit mit der Schulleitung und Schulsozialarbeit festgelegt und kann je nach Ressourcenlage neben der Unterstützung und Fallvorstellung im Absentimusnetzwerk auch regelmäßige schulinterne Fallrunden, die Erarbeitung von Präventionskonzepten oder die Information des Kollegiums über das Thema beinhalten. Die Qualifizierung der Absentismusfachkräfte erfolgt über die regelmäßige Teilnahme an den Netzwerktreffen mit Fallbesprechungen sowie die Teilnahme am Absentismus Workshop.

Absentismus-Ordner

„Absentismus-Netzwerk Norderstedt“ gibt Ihnen durch diesen Ordner jene Mittel in die Hand, die Sie benötigen, damit Sie als Lehrerin und Lehrer die jeweils notwendigen Maßnahmen zeitnah ergreifen können. Die hier vorliegenden Handlungsempfehlungen und Vorlagen fassen Erfahrungen zusammen und bieten Ihnen Informationen über ein Netzwerk, auf welches Sie zurückgreifen können. Gleichzeitig werden Ihnen die Möglichkeiten des rechtssicheren Agierens in schwierigen Situationen aufgezeigt. 

Amtsarzt/Amtsärztin

Der Amtsarzt oder die Amtsärztin untersucht den/die Schüler*in auf die grundsätzliche gesundheitliche Eignung des Schulbesuchs und stellt diese gegebenenfalls fest.

ASD (Allgemeiner Sozialdienst)

Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) ist ein Fachdienst des Sozial– und Jugendamtes in jeder Kommune, der Einzelpersonen und Familien in persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Notlagen unterstützt. Die Fachleute des Allgemeinen Sozialen Dienstes helfen bei der Suche nach den Ursachen der Probleme.

Attestpflicht

Eine Attestpflicht kann von der Schule ausgesprochen werden, sofern die Schule begründete Zweifel an der Häufigkeit und den Gründen des Fehlens des Kindes hat. Die Schule ist dann der Ansicht, dass die Entschuldigungen der Eltern oder Erziehungsberechtigten nicht mehr ausreichend sind und ärztliche Atteste erbracht werden müssen.

Der „gute“ Grund

In der Regel hat der/die Schüler*in einen bestimmten oder auch mehrere Gründe für das Fernbleiben vom Unterricht. Um sie/ihn zum regelmäßigen Schulbesuch zu bewegen, hat es sich als hilfreich herausgestellt, die Ursache des Fernbleibens herauszufinden, um Veränderung hervorzurufen.

Drop-out: 

Unter einem Drop-out versteht man das traurige Ende einer Absentismus- Karriere, nämlich den Ausstieg aus dem Schulsystem. Er geht mit einem oft über längere Zeit aufgebauten Muster aus Schulaversion, Misserfolgen und Schuldistanz einher.  

Fehltage/ Fehlstunden

Jeder Tag, an dem ein/e Schüler*in nicht in der Schule ist, gilt als Fehltag. Fehltage können entschuldigt oder unentschuldigt sein. Oft beginnt Absentismus durch stundenweises Fehlen (Randstunden). Auch diese Fehlstunden sind zu dokumentieren und brauchen eine adäquate Botschaft an das Kind im Sinne von: „Ich habe dein Fehlen bemerkt und reagiere darauf“

Jugendamt

Das Jugendamt unterstützt Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen. Die Jugendämter engagieren sich dafür, dass Erziehung gelingt und Kinder und Jugendliche sich positiv entwickeln können. Sie schützen Kinder und Jugendliche, wenn deren Wohl gefährdet ist (siehe auch Kinderschutz).

Kinderschutz

Der Begriff des Kinderschutzes umfasst alle rechtlichen Regelungen und Maßnahmen, die dem Schutz von Kindern dienen. Sie zielen darauf ab, Kindeswohlgefährdung, Kindeswohlvernachlässigung und Kindesmisshandlung abzuwenden.

Kreisfachberatung Schulische Erziehungshilfe

Als schulische Einrichtung ist die Kreisfachberatung in diesem Arbeitskreis die direkte Vertretung des Schulamtes und stellt ein weiteres Bindeglied zwischen der Schulaufsicht (Schulamt), den beteiligten Schulen und dem Förderzentrum Erich Kästner-Schule sowie außerschulischen Institutionen und Partnern dar. Auch grundlegende konzeptionelle Überlegungen zu schulischen Themen der Erziehungshilfe (neben Absentismus zum Beispiel auch der Umgang mit herausforderndem Verhalten im Unterricht) gehören zum Aufgabenbereich der Kreisfachberatung Schulische Erziehungshilfe.

Muster

Häufig, aber nicht immer, gibt es erkennbare Muster bei den Fehltagen/Fehlzeiten. Werden bestimmte Fächer, Lehrkräfte, Tage, Klausuren gemieden? War der/die Schüler*in am Vortag beim getrennt lebenden Vater oder der Mutter? Die Beantwortung dieser Fragen kann unter Umständen hilfreich sein. Hier macht es Sinn, die Fehltage einmal genauer anzuschauen, wofür sich die Kennzeichnung dieser in einem Kalenderblatt als gut erwiesen hat.

Nachteilsausgleich

Bei Schulabsentismus vor dem Hintergrund psychischer Störungen kann bei entsprechender Diagnose ein Nachteilsausgleich gegeben werden. Die Diagnose muss fachärztlich gestellt werden und schriftlich der Schule vorgelegt werden. Die Ausgleichsmaßnahmen sollen gemeinsam mit Kind und Eltern vorbesprochen und dann von der Klassenkonferenz festgesetzt werden. Sie sollen in Inhalt und Ausgestaltung dazu geeignet sein, dem betroffenen Kind den Schulbesuch im gleichen Maße wie den Mitschüler*innen zu ermöglichen, indem auf die individuellen Schwierigkeiten Rücksicht genommen wird (z.B. bei Ersetzen von Referaten durch schriftliche Ausarbeitungen oder Veränderung von Prüfungssettings)

Ordnungswidrigkeitsanzeige

Sofern ein/e Schüler*in unbegründet der Schule fernbleibt, verstößt sie/er gegen die geltende Schulpflicht. Es wird dann eine Ordnungswidrigkeit begangen, welche die Schule dem Ordnungsamt melden kann. Die Ordnungswidrigkeitsanzeige kann eine Geldbuße oder Sozialstunden zur Folge haben.

Psychosomatische Beschwerden

Gerade bei Schulabsentismus vor dem Hintergrund von Ängsten klagen die Kinder sehr häufig über körperliche Symptome. Zu diesen somatischen Beschwerden gehören Bauchschmerzen, Kopfschmerzen, Übelkeit, Durchfall etc. Ärzte finden in der Regel keine körperlichen Ursachen dafür, somit handelt es sich um sogenannte „psychosomatische Beschwerden“. Sie sind dennoch genauso präsent und werden vom Kind als belastend erlebt, der Unterschied ist, dass sie angst- und stressbedingt sind und die einzige Möglichkeit eines Umgangs mit ihnen besteht darin zu lernen, die Angst zu überwinden. 

Schulangst

Unter Schulangst versteht man eine Reihe von möglichen Ängsten, die ihre Ursachen in der Schule und ihren Anforderungen haben. Dazu gehören die Prüfungsangst, die Angst vor sozialen Situationen, Mitschüler*innen, Lehrkräften und Absentismus vor dem Hintergrund von Mobbing.

Schulpflicht/Berufsschulpflicht

In Schleswig-Holstein gilt eine Schulpflicht für Schüler ab sechs Jahren, sofern keine gesundheitlichen Gründe dagegensprechen. Diese endet nach neun Schulbesuchsjahren und/oder einem Schulabschluss. Sofern anschließend kein Ausbildungsverhältnis aufgenommen wird, beginnt die Berufsschulpflicht, welche mit dem Erreichen des 18. Lebensjahrs endet.

Schulphobie

Bei der Schulphobie handelt es sich eigentlich um eine Trennungsangst (siehe unten). Anders als der Begriff Schulphbie nahelegen könnte, sind die Ursachen des Phänomens nicht in der Schule zu suchen, sondern ergeben sich aus den Schwierigkeiten des Kindes, sich von seiner Bezugsperson zu lösen. Sobald die Loslösung gelungen ist, kann das Kind den Schulbesuch in der Regel gut meistern. 

Schulpsychologe/Schulpsychologin

Der Schulpsychologische Dienst unterstützt alle an Schule Tätigen, Eltern und Schüler*innen bei allen Schwierigkeiten rund um den Schulbesuch. Naturgemäß kommt das Thema Schulabsentismus im Rahmen der schulpsychologischen Arbeit häufig vor. Besonders gut kann der Schulpsychologische Dienst unterstützen, wenn der Absentismus vor dem Hintergrund psychischer Störungen stattfindet. Der Schulpsychologische Dienst nimmt dabei eine koordinierende und beratende Funktion ein und arbeitet in der Regel zusammen mit Schule, Elternhaus und dem betroffenen Kind.

Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeit Norderstedt ist ein Angebot des Jugendamtes der Stadt Norderstedt. Sie steht grundsätzlich allen Grundschulen und weiterführenden Schulen unter Trägerschaft der Stadt Norderstedt zur Verfügung. In ihrem breiten Aufgabenspektrum richtet sich die Schulsozialarbeit in erster Linie an die Norderstedter Schülerinnen und Schüler, um diese bei schulischen, persönlichen oder familiären Themen oder Problemen zu beraten und zu unterstützen. Darüber hinaus dient sie als Ansprechpartner für ratsuchende Eltern sowie für Lehrkräfte und Schulleitungen, die sich sozialpädagogische Unterstützung wünschen. Die Schulsozialarbeit legt außerdem großen Wert auf eine konstruktive Netzwerkarbeit und versteht sich als Kooperationspartner für alle inner- und außerschulischen Einrichtungen und Akteure, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sind neutrale Ansprechpersonen. Sie unterstehen der beruflichen Schweigepflicht und behandeln alle Gespräche vertraulich.

Schwänzen

Das Schwänzen ist eine Form von Absentismus, die nicht durch Angst oder andere psychische Störungen bedingt wird, sondern aus Unlust, Lernproblemen oder Schulaversion entsteht. Das betroffene Kind wendet sich in der Schulzeit angenehmeren Tätigkeiten zu. Diese Absentismusform kann mit Jugendkriminalität, Drogen- und Medienmissbrauch und anderen problematischen Verhaltensweisen einhergehen

Trennungsangst

Von Trennungsangst spricht man, wenn das Kind Schwierigkeiten hat, sich von einer oder mehreren engen Bezugspersonen zu lösen. Es hat häufig Angst, dass der Bezugsperson etwas passiert und insbesondere die Situation der konkreten Trennung gestaltet sich oft sehr schwierig und tränenreich. In Bezug auf Schulabsentismus kommt die Trennungsangst bei der sogenannten Schulphobie zum Tragen. Die Schulphobie ist eigentlich eine Trennungsangst, nachdem das Kind die Trennung von der Bezugsperson gemeistert hat, kann es den Schulalltag in der Regel gut bewältigen.

Wiedereingliederung

Je länger der Schulabsentismus einer Schülerin bzw. eines Schülers angedauert hat, umso wichtiger ist es, den ersten Tag der Rückkehr in die Schule gut vorzubereiten. Das heißt insbesondere:  Mit der Schülerin bzw. dem Schüler und gegebenenfalls den Eltern müssen Absprachen und Vereinbarungen getroffen werden, die einen guten Wiedereinstieg ermöglichen (z. B. Umgang mit stofflichen Lücken, mögliche innerschulische Anlaufstellen und Vertrauenspersonen bei auftretenden Schwierigkeiten mit Mitschülerinnen bzw. Mitschülern oder Lehrkräften).

Zurückhalten vom Schulbesuch

Nicht alle Eltern tragen durch ihr Handeln dazu bei, dass Kinder die Schule regelmäßig besuchen können. Es gibt auch Konstellationen, in denen Eltern aufgrund von unterschiedlichen Gründen entweder aktiv die Kinder vom Schulbesuch zurückhalten oder sie beim Absentismus unterstützen. Bei dieser Absentismusform spricht man von Absentismus durch Zurückhalten.